… wenn der Postmann nicht mehr klingelt!

August 24, 2010 Admin

Wir  freuen uns natürlich sehr, wenn alltägliche Aufgaben durch Innovationen und den Einsatz des Internet vereinfacht werden. Deshalb haben wir uns den allumworbenen E-Brief der Deutschen Post AG, sowie das Projekt „De-Mail“ der deutschen Bundesregierung einmal genauer angesehen.

„Verbindlich, Vertraulich, Verlässlich. Briefgeheimnis im Internet.“ Mit diesen Slogans wirbt die Deutsche Post AG in unzähligen Medien für ihr neues Verfahren des sicheren E-Brief-Verkehrs. Der Nutzer soll sich per kostenlosem POSTIDENT-Verfahren im Postamt identifizieren lassen, um Zugang zum E-Brief-Portal zu erhalten. Jeder Kunde erhält ein eigenes, elektronisches Postfach, in welchem die elektronischen Briefe empfangen, versendet und verwaltet werden können. Um einen E-Brief versenden zu können, muss der Nutzer eine TAN-Nummer eingeben, die er per SMS auf sein Handy erhält.

Diese sogenannte Innovation der Deutschen Post AG ist in Wirklichkeit ein Versuch, dem durch die Einführung der De-Mail erwarteten Niedergang des Briefverkehrs entgegen zu wirken. Die De-Mail, ein Projekt der deutschen Bundesregierung, soll zum Ziel haben, Zustellungen über das Internet rechtssicher vornehmen zu können.

Dies kann über verschiedene Versandarten erfolgen:

  • De-Mail: Der Versand ist gegen den Verlust der Vertraulichkeit und gegen Änderungen am Nachrichteninhalt und den Metadaten geschützt.
  • De-Mail-Einschreiben: Der Absender erhält zusätzlich qualifiziert signierte Bestätigungen, wann er die Nachricht verschickt hat und wann sie in das Postfach des Empfängers eingestellt wurde.

Ähnlich wie beim gelben Konkurrenten erfolgt die Registrierung entweder über das Post-Ident-Verfahren oder über den künftigen elektronischen Personalausweis. Angepriesen werden bei beiden Anbietern die sichere Verbindung, sowie stets die Gewissheit zu haben, dass die Briefsignatur zum tatsächlichen Absender gehört. Somit sollen Behördengänge vermieden und online Vertragsabschlüsse möglich gemacht werden.

Während die Nutzung des De-Mail-Dienstes vorerst kostenlos bleibt, hat die Post bereits Preise bekanntgegeben: Die Kosten belaufen sich, beispielsweise für einen Standardbrief auf 0,55 €, für ein Einschreiben mit Einwurf auf 1,60 €. E-Briefe, dessen Soll-Empfänger kein online Postfach besitzen, werden ausgedruckt und auf die gewohnte Art zugestellt. Sollte ein einfacher Brief einmal ausgedruckt werden müssen, ist die Schwarz/Weiß-Kopie kostenlos, die Farbkopie jedoch kostet 0,10 € extra.

In der Praxis sieht dieses Verfahren nicht so praktisch und unkompliziert aus. Die AGB der Deutschen Post AG haben es ebenfalls in sich. So bemängelt die Stiftung Warentest eine umständliche, lang andauernde Anmeldung, unzureichende Sicherheit, sowie einen stolzen Preis von mind. 0,55 € für eine E-Mail, die im besten Fall, von keinem Postboten aus Fleisch und Blut zugestellt wird. Die Post behält sich das Recht vor, das Online-Portal für mind. 18 Tage im Jahr zu warten und somit den Zugang unmöglich zu machen.

In diesem Wartungsfall würde der Nutzer dann gegebenenfalls gegen die AGB der Post AG verstoßen. Denn dort steht unter anderem:

„6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.“

Die Übergabe der Postvollmacht auf Vertrauenspersonen sollte sich ebenfalls als schwierig darstellen:

„6.5 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten (Anmeldename, Passwort sowie das Mobiltelefon auf das die Handy TAN zur Anmeldung mit hohem Ident-Nachweis übermittelt wird) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt sind. Insbesondere hat er sein Passwort und die ggf. an ihn übermittelte HandyTAN geheim zu halten.“

Ebenfalls behält sich die Post AG das Recht vor, Adressen und Daten ihrer Kunden an Dritte weiterzugeben, beispielsweise an Adress–Broker weiter zu verkaufen:

„6.5 Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden. Dabei nennt der Geschäftskunde Name und Postanschrift des Empfängers. Anhand dieser Angaben ermittelt die Deutsche Post AG die E-POSTBRIEF Adresse des Empfängers und teilt sie dem Geschäftskunden mit, damit dieser seine Nachricht als E-POSTBRIEF versenden kann. Somit wird dem Geschäftskunden die arbeitsaufwändige Suche jedes einzelnen Empfängers im öffentlichen Adressverzeichnis erspart.“

Die mögliche Folge: SPAM und Reklame-Kataloge, die den Briefkasten, aber auch das E-Briefpostfach verstopfen. Ein taktischer Zug, denn der Kunde hat sich ja verpflichtet, jeden Tag seinen E-Mail-Eingang zu überprüfen.

Die De-Mail ist auch nur ein Wolf im Schafspelz:

Auf Netzpolitik.org werden 7 gute Gründe genannt, das DE-Mail System zu boykottieren. Unter anderem folgende Punkte:

  • „6. Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG)…“
  • „7. Obwohl die Beantragung einer De-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Kundenangaben angeboten haben, faktisch schrittweise eine personengebundene und identitätsgeprüfte E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Ziel des Vorhabens ist dem Bundesinnenministerium zufolge ausdrücklich, „die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“ zu machen.“

Fazit: Der Kunde bekommt die Möglichkeit teure E-Mails zu verschicken, die Garantie, dass mindestens eine Person seine Adressdaten erhält und gegebenenfalls das Recht hat, die Post zu speichern und zu lesen, sowie die Verpflichtung, täglich – auch im Urlaub – seinen Online-Briefkasten zu kontrollieren.

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