Impressumspflicht bei Facebook

Dezember 15, 2011 Admin

In Deutschland herrscht eine Impressumspflicht. Jede Firma, die eine Website betreibt, muss demnach ein Impressum veröffentlichen, in dem „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (§5 TMG) Informationen über den Betreiber einer Website zu finden sind. Diese Verpflichtung ist nichts Neues und gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Facebook-Seiten. Seit einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 19. August 2011 (AZ: 2 HK O 54/11) herrscht jedoch Verwirrung über die korrekte Integration der Informationen. 

Das Landgericht urteilte dabei wie folgt:

– Eine Facebookseite muss ein Impressum bereithalten.
– Ein Impressum muss unmittelbar erreichbar sein. Dafür reicht ein Link zum Impressum
– Sind auf der verlinkenden Seite andere Angaben über den Betreiber als im verlinkten Impressum vorhanden, muss im Impressum ausdrücklich klar gestellt werden, dass dieses auch für Facebook gilt.
– Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich “Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.

Die Frage, wie Facebookseitenbetreiber nun Ihrer Pflicht nachkommen und die Informationen veröffentlichen können, ist alles andere als einfach zu beantworten. Das zentrale Problem ist das Fehlen einer entsprechenden Facebook-Impressum-Box. Solange solch eine Box nicht existiert, bleiben dem User lediglich zwei Möglichkeiten:

  • zusätzlich zu den Anbieterinformationen im Infobereich der Facebookseite einen Link auf das Impressum der eigenen Website zu setzten
  • oder über eine iFrame/HTML-Lösung eine neue Infobox „Impressum“ auf der Seite einzurichten.

Beide Lösungen sind nicht vollkommen, da bei Lösung 1 das Impressum hinter dem Navigationspunkt „Info“ versteckt ist, und bei Lösung 2 die Erreichbarkeit der Infobox über Mobilgeräte nicht unbedingt gewährleistet ist.

So wie es für den Moment also aussieht, muss Facebook hier eine Lösung anbieten, um seinen Usern rechtliche Sicherheit zu gewähren. Im Facebook Profil von HDNET wurde übrigens die iFrame-Lösung angewendet.

Wir empfehlen folgende Blogbeiträge zu dem Thema.
Facebook & Impressum – “Mitgefangen, Mitgehangen” und eine “irre” Lösung
Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten gerichtlich bestätigt – UPDATED

 

 

 

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