Facebook und der deutsche Datenschutz

Februar 17, 2011 Admin

Wenn man heute dem Beratersprech folgt, dann ist es unablässig für ein Endkunden-orientiertes Unternehmen, sich bei Facebook zu engagieren und zudem noch all die kleinen Facebook-Plugins auf der eigenen Seite einzubinden. Tendenziell ist dies auch kein schlechter Plan – Interaktion mit den Endkunden ankurbeln, Kunden zu Fans machen und Fans täglich mit Produktinformation zu füttern – alles prima.

Wenn… ja, wenn wir nicht in Deutschland leben würden. In Deutschland wird Datenschutz nämlich groß geschrieben. Das ist zweifelsohne auch gut so. Jedoch hat der deutsche Datenschutz, kombiniert mit der deutschen Rechtsprechung, so seine Tücken. Diese Tücken werden beim Einsatz eines Facebook Social Plugins – womit beispielsweise die Fans einer Website angezeigt werden – deutlich. Die Daten vom Betrachter der Seite werden nämlich zu Facebook übermittelt. Und die Server von Facebook stehen nun einmal in den USA. Die Daten eines Besuchers einer deutschen Seite, auf der ein Facebook Social Plugin eingebunden ist, werden ungewollt und vor allem ohne Zustimmung zu Facebook übertragen und dort auch gespeichert. Zudem herrscht noch keine Klarheit, welche Daten Facebook in welchem Umfang tatsächlich bei sich speichert.

Nun kann man hier und da im Netz lesen, dass man doch nur seine Datenschutzerklärung anzupassen habe und dann wäre schon alles gut. Ob dann auch wirklich alles gut ist, bleibt sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Diskussion der Online-Juristen undurchsichtig. Das Problem eines Zusatzes in der Datenschutzerklärung hat nämlich den Haken, dass der Besucher schon längst seine Daten in Amerika hat speichern lassen, bevor er die Erklärung überhaupt lesen kann. Somit nimmt er zwar Kenntnis, wohl aber zu spät – zumindest für den Fall, dass er der Datenschutzerklärung nicht zustimmen mag.

Viele Onlinedienste der zweiten Generation – ungeachtet ob Youtube, Facebook oder diesem brandneuen superhippen Dienst, der morgen erst erscheint – suggerieren dem geneigten Nutzer, dass die Einbindung ein Kinderspiel ist und somit der Betrieb eines Widgets oder Plugins mal eben so geht. Wenn dann aber erstmal die erste Abmahnung ins Haus geflattert kommt, dann wird man auf die unangenehme Art eines Besseren belehrt.

Wenn Sie Beratung rund um das Thema Social Media wünschen, sollten Sie vielleicht auch jemanden fragen, der sich täglich mit dem Thema beschäftigt. Zum Beispiel uns.

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