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Buttonlösung: Der Weg ist frei

Geschrieben von Admin | Apr 5, 2012 12:12:22 PM

Im Kampf gegen Abofallen und Betrug im Web hat der Bundesrat am 30. März die sogenannte Buttonlösung abgesegnet. Im Amtsdeutsch heißt die Regelung „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes„. Kern des Gesetzes ist die Information der Verbraucher. Zum Abschluss eines Geschäfts müssen Verbraucher klar über die Bestandteile und Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgeklärt werden und diesen ausdrücklich über den namensgebenden Button zustimmen. Das Gesetzt wird voraussichtlich am 1. Juli 2012 (Korrektur: 01.August 2012) in Kraft treten.

Gerade Abofallen waren zu einem immer größeren Problem geworden. Internet-Nutzern wurden scheinbar kostenlose Downloads angeboten, die in Jahresabos mündeten. Die klare Kennzeichnungspflicht, die aus dem Gesetz resultiert, wird die rechtliche Situation von Abo-Opfern deutlich verbessern; den Sumpf von Abofallen austrocknen wird es nicht. Das Geschäftsmodell der Abzocker basiert vor allem auf der rechtlichen Unkenntnis auf Seiten der User. Viel zu häufig wird erst bezahlt und erst später – wenn überhaupt – nachgefragt. Wirklich unwirksam können die Abofallen also erst mit wirksamer Aufklärung bekämpft werden, die Buttonlösung ist nur ein richtiger Schritt. Rechtsanwalt Ferner hält den Gesetzestext jedoch für zu schwammig und befürchtet weiteren Mißbrauch und wenig Änderung.

Betreiber von Online-Shops: Was ändert sich?

Prinzipiell recht wenig. Ein Käufer auf einer seriösen Plattform merkt recht deutlich, dass er gerade dabei ist, Geld auszugeben. Mit in Kraft treten des Gesetzes wird vor allem der Spielraum für den Text auf dem finalen Button kleiner. Eventuell. Denn auch hier ist die Formulierung im Gesetz sehr ungenau. Erst gibt das Gesetz die Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“ wortgenau vor. Im Satz danach wird diese Verpflichtung gleich wieder aufgehoben und auf „ähnliche“ Formulierungen ausgeweitet. Auf der wirklich sicheren Seite sind Shop-Betreiber also wahrscheinlich nur mit der vorgegebenen Formulierung, alles andere bietet Spielraum für Abmahnungen.

Das Wort „Zahlungspflicht“ ist sicher nicht der Traum eines Conversion-Optimierers, eher das Gegenteil. Zahlung und Pflicht sind beides Termini, die im Benutzer-Kopf Barrieren aufbauen. Zudem werden viele User nach dem altbekannten „Bestellen“ suchen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Änderung der Button-Texte temporär zu einem kleinen Abfall bei den Conversion-Rates führt. Umso wichtiger wird mit der Änderung des Textes auf dem Button, eine kontrastreiche Darstellung und eine prominente Platzierung des Bedienelements im Checkout sein. Mit der Zeit werden sich die User dann an die Neuerung gewöhnen und das Internet wird ein noch sichererer Handelsplatz sein 😉